- Wer entscheidet über die Höhe der Mitgliedsbeiträge?
- Wann muss ich meinen Mitgliedsbeitrag bezahlen?
- Wie wird der Mitgliedsbeitrag bezahlt?
- Muss ich meinen Beitrag über SEPA-Lastschrift bezahlen?
- Kann ich den Mitgliedsbeitrag auch monatlich bezahlen?
- Gibt es einen ermässigten Sozialbeitrag?
- Gibt es Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche?
- Gibt es Ermäßigungen für Familien?
- Gilt der Familienbeitrag nur für Ehepaare?
Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Sie hat ihre Grundlage in unserer Satzung und ist in der Beitragsordnung genau geregelt.
Die Aufnahmegebühr ist mit Beginn der Mitgliedschaft fällig, also nach Bearbeitung Deines Aufnahmeantrags.
Der Mitgliedsbeitrag wird bei Eintritt in den Verein anteilig für das Restjahr fällig.
Folgebeiträge werden jeweils am 01.10. für das kommende Kalenderjahr fällig.
Details zu unseren Vereinsbeiträgen findest Du in unserer Beitragsordnung.
Ja.
Es gibt einen ermäßigten Sozialbeitrag, geregelt in unserer Beitragsordnung.
Die Eingruppierung in den Sozialbeitrag musst Du aber beim Vorstand beantragen und das auch begründen.
Ja.
Unsere Aufnahmegebühr und auch die Mitgliedsbeiträge sind für Kinder und Jugendliche deutlich reduziert.
Näheres findest Du in unserer Beitragsordnung.
Nein.
Wir legen das sehr großzügig aus. Auch ehelos zusammenlebende Paare, eingetragene Partnerschaften, auch gleichgeschlechtlich, zahlen nur den Familienbeitrag, falls sie im gleichen Haushalt leben.
Ebenso gilt der Familienbeitrag für alle Kinder, die in diesem Haushalt leben. Auch für Pflegekinder, Stiefkinder oder Kinder nur des einen Partners.

Fragen zur Mitgliedschaft